Testament oder gesetzliche Erbfolge?

Grundsätzlich lässt sich in einem eigenhändig verfassten Testament der letzte Wille verbindlich festlegen. Dabei geht es vorrangig um die Aufteilung der hinterlassenen Vermögenswerte, wenn diese nicht nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt werden sollen. Rechtskräftig ist ein Testament, wenn es vom ersten bis zum letzten Wort handschriftlich verfasst wurde. Es muss das Datum und den Ort, an dem es verfasst wurde, beinhalten. Gibt es mehrere Testamente, so lassen diese Informationen Rückschlüsse auf Aktualität, aber auch den etwaigen Gesundheitszustand des Verfassers zu. Unerlässlich ist auch die eigenhändige Unterschrift − mit vollem Namenszug.

In einigen Fällen ist eine anwaltliche oder notarielle Beratung absolut empfehlenswert, da auf diese Weise Unklarheiten ausgeschlossen werden können. Es ist sinnvoll, den Angehörigen mitzuteilen, wo sich das Testament befindet, damit auch tatsächlich darauf Bezug genommen werden kann. Es gibt die Möglichkeit, das Testament bei einem Anwalt oder Notar zu hinterlegen. Auch hierüber sollten die Angehörigen informiert sein.

Bitte beachten Sie:

Die nachfolgende Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.